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Energieausweis – Wann, wofür und wie?

Energieausweis

Energieausweis – Wann brauche ich ihn? Wofür brauche ich ihn? Wie kriege ich ihn?

Grundsätzlich gilt: Sobald eine Immobilie vermietet oder verkauft werden soll, müssen sich Hausbesitzer einen Energieausweis erstellen lassen. Denn schon im Inserat muss unter anderem der Endenergiebedarf oder -verbrauch angeben werden.

Auch bei Vertragsabschlüssen muss der Energieausweis dem Immobilienkäufer oder Mieter ausgehändigt werden. Ein Energieausweis kann aber auch bei Sanierungen erforderlich sein, bei der die Ermittlung des Energiebedarfs notwendig ist.

Keinen Energieausweis braucht, wer selbst in einem eigenen Haus wohnt und dieses nicht verkaufen oder vermieten will. Auch für sehr kleine Gebäude mit Nutzflächen unter 50 Quadratmetern wird der Ausweis nicht verlangt. Vermieter einer Immobilie, bei der das Mietverhältnis schon bei Einführung der Energieausweis-Pflicht bestand, brauchen erst dann einen Energieausweis, wenn das Mietverhältnis endet und die Immobilie zur Neuvermietung oder zum Verkauf inseriert werden soll.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Energieausweis richtet sich immer an das ganze Gebäude – einzelne Wohneinheiten können jedoch von den ermittelten Werten abweichen.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Hausbewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Basis der Heizkostenabrechnungen erstellt. Die Heizgewohnheiten der Verbraucher sind dabei also ausschlaggebend.

Beim Bedarfsausweis hingegen spielt das individuelle Heizverhalten keine Rolle. In der Regel richtet sich diese Art nach der Größe der Immobilie, dem Baujahr und der energetischen Qualität eines Hauses.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für alle Neubauten oder modernisierte Gebäude ab dem 1. Oktober 2007 vorgeschrieben.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben. Bei allen anderen Gebäuden haben Eigentümer die Wahl, ob sie sich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.

Was Energieausweise kosten und wer ihn erstellen darf

Bedarfsausweise sind aufwändiger als Verbrauchsausweise und kosten daher mehr. Die Kosten für einen Bedarfsausweis hängen vor allem von der Gebäudegröße ab. Er liegt mit mehreren hundert Euro deutlich über dem für Verbrauchsausweise. Die Kosten für Verbrauchsausweise können unter 100 Euro liegen.

Ausgestellt werden dürfen Energieausweise nur von qualifizierten Fachleuten, wie Schornsteinfegern Architekten und Energieberatern.

 

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